Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alle Sinne Events – David Gierlich
Aggerstraße 22
53859 Niederkassel
Telefon: 0163 4017593
E-Mail: info@alle-sinne.de
Website: www.alle-sinne.de
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Alle Sinne Events – David Gierlich (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen:
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DJ-Service
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Hochzeiten
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Firmenevents
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Veranstaltungstechnik
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Vermietung von Ton-, Licht- und Eventtechnik
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Fotobooth-/Fotobox-Service
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technische Betreuung von Veranstaltungen
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sonstige Eventdienstleistungen
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder ausdrückliche Annahme des Angebots zustande.
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Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Anbieter ist berechtigt,
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technisch gleichwertige oder höherwertige Geräte einzusetzen,
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qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Titel oder Musikrichtungen besteht jedoch nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
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Eine Anzahlung kann individuell vereinbart werden.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach der Veranstaltung.
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Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Zusatzleistungen sowie Verlängerungen werden gesondert berechnet.
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Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
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ausreichend Stromanschlüsse vorhanden sind, Zufahrten und Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
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ausreichend Zeit für Auf- und Abbau eingeplant wird,
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freie Zugänge zum Veranstaltungsort gewährleistet sind,
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notwendige Genehmigungen eingeholt wurden,
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behördliche Auflagen eingehalten werden,
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bei Outdoor-Veranstaltungen ein wettergeschützter Standort bereitgestellt wird.
Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Voraussetzungen, können diese gesondert berechnet werden.
Kann die Leistung aufgrund von Umständen am Veranstaltungsort (z. B. fehlender Stromversorgung, Zugangsbeschränkungen oder behördlichen Auflagen) nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, sofern der Anbieter die Einschränkung nicht zu vertreten hat.
§ 6 DJ-Service
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Die Einsatzdauer ergibt sich aus dem Angebot.
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Verlängerungen werden nach der vereinbarten Stundenpauschale berechnet.
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Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
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Der Anbieter behält sich vor, Musikwünsche abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder den Charakter der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen.
Behördliche Lautstärkebegrenzungen oder Anweisungen der Veranstaltungsstätte sind einzuhalten. Daraus resultierende Einschränkungen stellen keinen Mangel der Leistung dar.
Bei Veranstaltungen mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs Stunden stellt der Auftraggeber dem Anbieter und gegebenenfalls dessen Personal alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Mahlzeit zur Verfügung.
§ 7 Ausfall und Ersatzregelung
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Sollte der Anbieter aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen die vereinbarte Leistung nicht persönlich erbringen können, wird sich der Anbieter nach Möglichkeit bemühen, einen geeigneten und gleichwertigen Ersatz bereitzustellen.
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Bei der Auswahl eines Ersatz-DJs oder Ersatzdienstleisters wird der Anbieter darauf achten, dass dieser über vergleichbare fachliche Qualifikationen und Erfahrung verfügt.
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Sollte keine geeignete Ersatzperson verfügbar sein und die Leistung aus Gründen ausfallen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Der Anbieter ist berechtigt, im Falle eines technischen Defekts oder Ausfalls einzelne Geräte durch gleichwertige oder höherwertige Technik zu ersetzen.
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Ein vorübergehender Ausfall einzelner Geräte oder technischer Komponenten berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung, sofern die Veranstaltung mit Ersatztechnik oder einer technisch vergleichbaren Lösung fortgeführt werden kann.
§ 8 Veranstaltungstechnik
Alle Mietgeräte bleiben Eigentum des Anbieters.
Der Auftraggeber haftet für
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Verlust,
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Diebstahl,
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Beschädigungen,
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unsachgemäße Nutzung
ab Übergabe bis zur Rückgabe.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
§ 9 Fotobooth / Fotobox
Die Fotobox wird betriebsbereit aufgebaut und nach Veranstaltungsende wieder abgeholt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber stellt einen trockenen, sicheren und ebenen Standort mit Stromversorgung bereit.
Kinder dürfen die Fotobox nur unter Aufsicht Erwachsener benutzen.
Der Anbieter haftet nicht für Bildverluste infolge technischer Defekte, höherer Gewalt oder Speichermedienfehler, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 10 Online-Galerie
Soweit vereinbart, werden die Bilder über eine Online-Galerie bereitgestellt.
Die Galerie bleibt in der Regel bis zu sechs Monate verfügbar.
Anschließend können sämtliche Bilddaten gelöscht werden.
Der Auftraggeber informiert seine Gäste über die Erstellung und Bereitstellung der Fotos.
Für Downloads oder die Weiterverbreitung der Bilder durch Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 11 Referenznutzung
Der Anbieter darf Fotos von
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Technikaufbauten
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Fotoboxen
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Dekorationen
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Veranstaltungsräumen
für Werbezwecke verwenden.
Fotos, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.
§ 12 Rücktritt und Stornierung
Stornierungen bedürfen der Textform.
Es gelten folgende Ausfallpauschalen:
Zeitpunkt Ausfallvergütung
bis 180 Tage 30 %
179–90 Tage 50 %
89–30 Tage 75 %
unter 30 Tagen 100 %
Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtauftragswert einschließlich gebuchter Zusatzleistungen.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 13 Hochzeiten
Hochzeitstermine werden häufig langfristig reserviert.
Terminverschiebungen werden nach Verfügbarkeit geprüft.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Bei Hochzeiten wird der Anbieter versuchen, im Falle einer notwendigen Ersatzleistung die Persönlichkeit, den Musikstil und die Anforderungen des Brautpaares bestmöglich zu berücksichtigen. Eine vollständige Identität in Person, Stil oder Auftreten kann jedoch nicht garantiert werden.
§ 14 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik oder behördlicher Anordnungen) nicht durchgeführt werden, entfällt die Leistungspflicht beider Parteien.
Bereits entstandene Kosten sowie erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 15 Haftung
Der Anbieter haftet
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uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
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bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
§ 17 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
